AGB für die Teilnahme an Veranstaltungen
1. Geltung
Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich.
2. Anmeldung, Vertragsschluss
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Anmeldebestätigung zustande. Anstelle des Teilnehmers kann auch eine Ersatzperson an der Veranstaltung teilnehmen.
3. Absage und Änderungen von Veranstaltungen
A. Wir können aus wichtigem Grund (z. B. mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Ersatzmöglichkeit) die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und erhält seine bezahlten Gebühren erstattet.
B. Wir können – soweit dem Teilnehmer zumutbar – die Veranstaltung im übrigen ändern (z. B. Änderungen der Agenda, des Zeitplans, des Tagungshotels). Derartige Änderungen werden wir unverzüglich auf unseren Internetseiten mitteilen; insoweit hat sich der Teilnehmer rechtzeitig selbst über solche Änderungen zu informieren.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird nach Anmeldung in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Erfolgt die Rechnungsstellung aufgrund kurzfristiger Anmeldung erst nach dem Veranstaltungstermin, ist eine Teilnahme dennoch möglich.
5. Haftung
A. Unsere Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch gesetzliche Vertreter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen - ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wir haften jedoch unbeschränkt für schuldhaft von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Teilnehmers an Leib, Leben und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
B. Die Vortragsunterlagen werden in der Regel von den Referenten selbst erstellt; wir prüfen diese nicht auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder auf Verletzung der Rechte Dritter und haften daher insbesondere weder bei Schäden noch für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der Vortragsunterlagen durch den Teilnehmer.
6. Ausschluß von Teilnehmers, Hausrecht
A. Wir können Teilnehmer von Veranstaltungen ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.
B. Wir üben, ggf. gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen.
7. Stornierungsbedingungen
Der Teilnehmer kann die Teilnahme bis zu fünf Tagen vor der Veranstaltung schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) zu folgenden Bedingungen stornieren:
* Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung ist kostenfrei möglich.
* bei einer Stornierung bis zu fünf Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 50% der Teilnahmegebühr; eine spätere Stornierung ist nicht möglich.
Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, uns einen niedrigeren Schaden als die Stornierungsgebühr nachzuweisen; uns bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
8. Urheberrecht, Datenschutz, Schlußbestimmungen
A. Vortragsunterlagen und sonstige Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
B. Die erforderlichen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name und Adresse, werden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir können Daten an Referenten und Aussteller der betreffenden Veranstaltung weitergeben, allerdings ausschließlich zum Zwecke der Nutzung für die Veranstaltung, z. B. für die Übersendung von Vortragsunterlagen. Der Teilnehmer kann dieser Weitergabe jederzeit widersprechen.
C. Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
D. Ist der Teilnehmer Kaufmann, hat er keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sind zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Teilnehmers bekannt, ist unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart